Seit dem Zusammenschluss von Rainforest Alliance und UTZ im Jahr 2018 arbeiten wir daran, unsere Programme aneinander anzugleichen und ein einheitliches Zertifizierungs- und Rückverfolgarkeitsprogramm von Rainforest Alliance zu erreichen. Aus diesen Bemühungen sind unter anderem der Rainforest Alliance 2020 Standard für nachhaltige Landwirtschaft und ein konsolidiertes Verfahren für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit hervorgegangen.
Die vollständige gegenseitige Anerkennung ist ein weiterer Schritt im Rahmen der Konsolidierung. Die Mengen, die Lizenzen und die Zertifikate gemäß den alten Programmen von Rainforest Alliance und UTZ werden genauso behandelt, wie die Mengen nach dem neuen Rainforest-Alliance-Programm. Genauere Angaben für Ihre Branche finden Sie in den nachstehenden FAQ.
Was bedeutet vollständige gegenseitige Anerkennung?
Vollständige gegenseitige Anerkennung bedeutet, dass die Mengen aus allen drei Programmen (altes Rainforest-Alliance- und UTZ-Programm sowie neues Rainforest-Alliance-Programm) gleichermaßen als Rainforest-Alliance-Mengen betrachtet werden. Dadurch werden die Mengen, Lizenzen und Zertifikate aus den alten Programmen genauso behandelt wie Mengen und Lizenzen nach unserem neuen Standard. Für Sie bedeutet das, dass alte und neue Mengen nicht physisch bzw. administrativ voneinander getrennt werden müssen – weder im Online-Rückverfolgbarkeitssystem von Rainforest Alliance noch in Ihrer eigenen Buchhaltung.
Dies gilt für sämtliche Rückverfolgbarkeitsstufen, mit denen wir arbeiten: Identitätssicherung, gemischte Identitätssicherung, Segregation und Massenbilanz. Mehr darüber erfahren Sie in Anhang S6 zum Rainforest Alliance Standard für nachhaltige Landwirtschaft.
Was bedeutet das für den Übergang zum neuen Standard?
Die Vorschriften und der Zeitplan für den Übergang ändern sich nicht. Weitere Angaben zum 2020 Standard für nachhaltige Landwirtschaft und die Vorschriften für den Übergang finden Sie hier.
Ab wann gilt die vollständige gegenseitige Anerkennung?
Für Kakao, Haselnüsse und Tee ist eine vollständige gegenseitige Anerkennung ab dem 31. Januar 2022 möglich. An diesem Stichtag werden sämtliche Mengen in Ihrem MultiTrace-Konto unabhängig vom ursprünglichen Programm auf Rainforest-Alliance-Mengen umgestellt.
Für Kräuter und Gewürze (einschließlich Rooibos), verarbeitetes Obst (einschließlich Kokosöl) und Blumen ist die vollständige gegenseitige Anerkennung ab dem 1. Januar 2022 verfügbar.
Für Kaffee erfolgt die Einführung der vollständigen gegenseitigen Anerkennung in zwei Phasen:
- In MultiTrace wird es eine vollständige gegenseitige Anerkennung und Gleichsetzung von Mengen der 2020 SAS und UTZ ab dem 31. Januar 2022 geben. Bis dahin erfolgt die Berichterstattung zur Rückverfolgbarkeit von alten RA-2017-Mengen weiterhin in Marketplace.
- Eine vollständige gegenseitige Anerkennung zwischen allen drei Standards (2020 SAS, UTZ, RA 2017) in MultiTrace wird möglich sein, wenn die alten RA-Mengen aus Marketplace in MultiTrace integriert worden sind (vorauss. Q1 2022)
Kann ich weiterhin sehen, nach welchem Standard die Mengen ursprünglich zertifiziert worden sind?
Nein. Alle drei Programme werden zu einem einheitlichen Rainforest-Alliance-Prozess zusammengefasst und sind dann nur so sichtbar. Mit der vollständigen gegenseitigen Anerkennung können Sie nur noch Rainforest-Alliance-Mengen erwerben und verkaufen.
Kann ich ein altes Rückverfolgbarkeitskonto für den Erhalt von Mengen nach dem neuen Standard verwenden, bevor ich zu diesem wechsle?
Wenn Sie bereits über ein Konto mit einer gültigen Lizenz oder einem Zertifikat im Rückverfolgbarkeitssystem für neue 2020-Mengen verfügen, können Sie dieses auch bereits vor dem Wechsel für den Erhalt von Mengen nach dem neuen Standard nutzen.
Zum Beispiel können Sie für verarbeitetes Obst nach dem 1. Januar 2022 in Marketplace 2.0 Ihr existierendes Konto dafür verwenden, bereits vor dem Wechsel zum neuen Standard Mengen nach dem neuen Standard zu erwerben und damit zu handeln.
Auch ist es nach dem 31. Januar 2022 in MultiTrace möglich, Mengen nach dem neuen Standard vor dem Wechsel zu diesem über Ihr UTZ-Konto zu erwerben und damit zu handeln, wenn Sie eine gültige UTZ-Lizenz für Kakao oder Haselnüsse in MultiTrace haben.
Kaffee-Unternehmen können die Konten in Marketplace 2.0 nicht für Transaktionen mit Mengen nach dem neuen Standard verwenden, bis diese auf MultiTrace übertragen wurden (vorauss. Q1 2022).
Eine aktuelle Übersicht über die Rückverfolgbarkeitssysteme finden Sie hier.
Hat das Einfluss auf den Fakturierungsprozess für die Lizenz-/Programmgebühr?
Ja, allerdings nur auf den zeitlichen Ablauf, nicht aber auf die Höhe der Gebühren. Unsere mengenbasierten Lizenzgebühren wurden für sämtliche Nutzpflanzen bereits angeglichen. Die Einführung der vollständigen gegenseitigen Anerkennung bringt einige wichtige Änderungen bei unseren Lizenzgebühren mit sich:
- Alle Rechnungen über Lizenzgebühren werden von Rainforest Alliance Inc. ausgestellt.
- Für alle in Marketplace 2.0 verbleibenden Nutzpflanzen, für die aktuell Rechnungen ausgestellt werden, erfolgt die Rechnungsstellung weiterhin vierteljährlich (keine Änderung). Das gilt auch für Transaktionen mit Kaffeemengen, bis eine Datenmigration aus Marketplace 2.0 erfolgt.
- Zutaten für Kräutertees und UTZ-Rooibos: Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin monatlich (keine Änderung).
- Kakao, Kaffee, Tee, Haselnuss*: Für Pflanzen, die in MultiTrace gehandelt werden, werden im Hinblick auf die Systementwicklung einige Änderungen durchgeführt:
- Für den Rechnungsstellungszyklus in Q4 von 2021:
- Für alle alten Mengen sämtlicher Pflanzen in MultiTrace erfolgt die Rechnungsstellung nach dem normalen Verfahren.
- Für Mengen nach dem neuen Rainforest-Alliance-Standard werden die Rechnungen im April 2022 ausgestellt.
- Für alle Rechnungsstellungszyklen von Q1 2022 erfolgt die Rechnungsstellung für alle Mengen und Pflanzen in MultiTrace im April 2022.
- Für Q2 2022 und später:
- Rechnungen für Kaffee, Kakao und Haselnüsse in MultiTrace werden monatlich ausgestellt.
- Rechnungen für Tee in MultiTrace werden vierteljährlich ausgestellt.
- Rechnungen für Kräuter und Gewürze werden nach der Integration in MultiTrace monatlich ausgestellt.
*Bitte beachten Sie, dass für Haselnüsse ab dem 1. Januar 2022 eine Lizenzgebühr von 42 € je metrische Tonne Haselnusskernäquivalente berechnet wird. In Q1 2022 wird die Lizenzgebühr dem/der ErstkäuferIn, ab Q2 2022 dann aber dem/der ImporteurIn in Rechnung gestellt. Außerdem werden im Lauf des Jahres 2022 neue Lizenzgebühren für Kräuter und Gewürze, ab dem 1. Januar 2022 für frisches und verarbeitetes Obst und ab dem 1. Juli 2022 für Gemüse eingeführt. Erläuterungen zur Höhe unserer Lizenzgebühren finden Sie auch auf der Seite Wie viel kostet die Zertifizierung der Rainforest Alliance?
Bedeutet das, dass für alle in das Rückverfolgbarkeitssystem eingegebenen Mengen ein Nachhaltigkeitsbonus (NB) und Nachhaltigkeitsinvestitionen (NI) gezahlt werden müssen?
Nein. Eine Übersicht über die Zeitpläne für die Zahlung von NB und NI finden Sie hier. Verkäufe zwischen ErzeugerInnen und ErstkäuferInnen müssen im Rückverfolgbarkeitssystem gemäß den Vorschriften des Standards erfolgen, aus dem sie stammen. Auf der Grundlage des Standards geben die Benutzer den Beitrag, den Nachhaltigkeitsbonus (NB) und die Nachhaltigkeitsinvestition (NI) bzw. – unter Angabe eines Grundes – „Nicht erforderlich“ in das Rückverfolgbarkeitssystem ein.
Einige Beispiele:
- Da ein(e) ErstkäuferIn von Kakao oder Haselnüssen nach dem neuen Rainforest-Alliance-Standard eine(n) NB/NI angeben muss, wählt der Benutzer, der die Transaktion initiiert, in MultiTrace NB/NI aus und gibt die entsprechenden Angaben ein.
- Da ein(e) ErstkäuferIn für UTZ-Kaffee einen Beitrag für Kaffee angeben muss, wählt der/die BenutzerIn, der die Transaktion initiiert, in MultiTrace den Beitrag aus und gibt die entsprechenden Angaben ein.
- Da ein(e) ErstkäuferIn für Tee nach dem alten Rainforest-Alliance-Standard keinen Beitrag für Tee angeben muss, wählt der/die BenutzerIn, der die Transaktion initiiert, in MultiTrace „Nicht erforderlich“ aus.
Für Nutzpflanzen, für die Transaktionen aktuell in Marketplace erfolgen, gibt es noch keine Anforderungen für Beiträge oder Geteilte Verantwortung. Hier gibt es also keine Änderungen für die BenutzerInnen. Für frisches und verarbeitetes Obst sowie Gemüse sind NB-/NI-Anforderungen ab dem 1.1.2023 obligatorisch.
Die Anleitungen für BenutzerInnen von MultiTrace werden entsprechend aktualisiert und Systemmeldungen werden darüber informieren, welche Optionen ausgewählt werden müssen.
Kann ich Mengen nach verschiedenen Standards physisch miteinander vermischen?
Ja. Dies war bereits in unseren Übergangsregeln so vorgesehen. Was das Rückverfolgbarkeitssystem betrifft, so können Sie, wenn erst alle Mengen einer bestimmten Nutzpflanze in einem einzigen System erfasst sind, diese Mengen miteinander vermischen und die Rückverfolgbarkeit über dieses eine System verwalten.
So können im Rückverfolgbarkeitssystem z. B. Kaffeemengen gemäß UTZ und RA2020 in MTT vermischt werden. Alte Rainforest-Alliance-Mengen können physisch mit Mengen gemäß UTZ und RA2020 vermischt werden. Allerdings muss weiterhin eine separate Berichterstattung in Marketplace 2.0 erfolgen, bis die Mengen in MTT übertragen wurden (vorauss. Q1 2022).
Ich habe mehrere Rückverfolgbarkeitskonten für eine Plattform. Kann ich diese konsolidieren?
Das hängt vom jeweiligen System ab. In Marketplace können Konten durch eine entsprechende Anfrage beim Customer Success Team konsolidiert werden.
In MultiTrace ist keine Konsolidierung von Konten möglich, es können aber über die Verkaufsfunktion Mengen konsolidiert werden. Dadurch wird das ursprüngliche Konto nicht geschlossen, Sie können aber das Customer Success Team per E-Mail an customersuccess@ra.org bitten, das alte Konto abzumelden (Hinweis: Sie haben dann keinen Zugang mehr zu Ihrer Transaktionshistorie für dieses Konto).
Kann ich meine Transaktionshistorie noch einsehen, wenn ich Konten konsolidiere?
Für MultiTrace können Konten nicht konsolidiert werden. Die Transaktionshistorie ist also nur durch Zugriff auf das alte Konto sichtbar.
Bei Marketplace 2.0 werden durch Zusammenlegung der Konten alle historischen Transaktionen in einem Konto zusammengebracht.
Was ist, wenn es für eine bestimmte Pflanze aktuell kein Rückverfolgbarkeitssystem gibt?
Wenn kein Online-System verfügbar ist, muss das Unternehmen die gemäß dem Standard erforderlichen Rückverfolgbarkeitsangaben in einem eigenen System bzw. in der eigenen Dokumentation erfassen. Wenn das neue Rückverfolgbarkeitssystem dann online ist, erhalten Sie von uns eine Anleitung für die Zurückdatierung der Angaben im System. Da es beispielsweise zurzeit kein Rückverfolgbarkeitssystem für Erdnüsse gibt, müssen Unternehmen die Dokumentation zu Ein- und Verkäufen in ihren eigenen Systemen erfassen.