Die Luftbewegung und ungewollte Ablagerung von Agrochemikalien außerhalb des Zielgebiets.
Glossar zum Standard für nachhaltige Landwirtschaft
Unser Online-Glossar ist als leicht zugängliches Tool gedacht, um einige der Begriffe zu erläutern, die Sie in den Dokumenten und Tools des Zertifizierungsprogramms 2020 finden, darunter auch den Standard für nachhaltige Landwirtschaft.
Beachten Sie: Bei Widersprüchen zwischen dem Online-Glossar und den Begriffen und Definitionen in Anhang 1 des Standards ziehen Sie bitte Anhang 1 zu Rate.
Unerwünschtes Material oder unerwünschter Stoff. Je nach Art des Materials und der regionalen Terminologie wird er auch als Müll, Mist oder Schrott bezeichnet. Die meisten Abfälle bestehen aus Papier, Plastik, Metallen, Glas, Lebensmittelabfällen, organischem Material, Fäkalien und Holz. Einschließlich GefahrgutMaterialien, welche Personen oder die Umwelt schädigen können. Dazu gehören gebrauchte Bleiakkus, Asbest, Energiespar-Quecksilberlampen, Elektronikschrott, elektrische Transformatoren mit POPs (PCBs), medizinische Ausrüstung, radioaktives Material, Pflanzenschutzmittel, abgelaufene Human- und Tierarzneimittel, gebrauchte Öle, bio-infektiöse Abfälle, Desinfektionsmittel, Tierteile und -kadaver sowie Partikel (Asche, Staub, Verwehung von Pflanzenschutzmitteln).. Sie umfassen Haus- oder Industriemüll, zurückgewiesene Erzeugnisse, Bauschutt oder Abbruchmaterial, Erde und Steine aus Ausgrabungen, Müll und Erde aus der Landreinigung oder -behandlung.
Synonym oder in Kombination verwendete Begriffe, die sowohl die Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen gegen eine negative Auswirkung als auch die konkreten Ergebnisse bezeichnen, die der negativen Auswirkung entgegenwirken oder diese beheben können.
Diese Ergebnisse können verschiedener Art sein, wie eine Entschuldigung, Entschädigung, Rehabilitation, Wiederherstellung, ein finanzieller oder nicht finanzieller Ausgleich und Strafsanktionen (strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie Geldstrafen) sowie die Schadensvorbeugung durch z. B. Verfügungen oder Garantien der Nichtwiederholung.
SchmutzwasserJegliches Wasser, das für den menschlichen Gebrauch für häusliche, industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Schmutzwasser aus Verarbeitungsverfahren ist Wasser, dessen Qualität durch industrielle Prozesse beeinträchtigt ist. Dazu gehören Mühlen (wie Nassmühlen für Kaffee, Palmölmühlen, Zuckerrohrmühlen), Waschvorgänge (wie Obst- oder Gemüseanlagen, Melkstände) oder Verpackungsanlagen (wie Saft- oder Pürieranlagen). und feste Abfälle, die Fäkalien enthalten. Jeder Schmutzwasserstrom, worunter der Abfluss von Toiletten, wird als AbwasserSchmutzwasser und feste Abfälle, die Fäkalien enthalten. Jeder Schmutzwasserstrom, worunter der Abfluss von Toiletten, wird als Abwasser betrachtet, unabhängig davon, ob er mit Grauwasser vermischt ist oder nicht. betrachtet, unabhängig davon, ob er mit Grauwasser vermischt ist oder nicht.
Die Parameter der Rainforest Alliance für das Einleiten von AbwasserSchmutzwasser und feste Abfälle, die Fäkalien enthalten. Jeder Schmutzwasserstrom, worunter der Abfluss von Toiletten, wird als Abwasser betrachtet, unabhängig davon, ob er mit Grauwasser vermischt ist oder nicht. in aquatische ÖkosystemeFließ- und Stillgewässer und andere Feuchtgebiete, worunter:
• Fließ- und Stillgewässer: Alle natürlich vorkommenden Bäche, Flüsse, Weiher, Teiche, Seen und Lagunen sowie saisonale Flüsse, die in den meisten Jahren mindestens zwei Monate lang kontinuierlich oder saisonal fließen und mindestens 1 Meter breit sind. Bäche und Flüsse, die durch Sedimentation, verschmutzte Abflüsse, Ufererosion, Wärmebelastung oder weniger als 1 Meter hohe Stauanlagen verändert wurden, gelten immer noch als natürliche aquatische Ökosysteme. Künstliche Teiche, Klärteiche und Bewässerungsteiche gelten nicht als natürliche aquatische Ökosysteme, sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Gewässer nicht als Lebensraum für Fische oder Wildtiere errichtet wurde.
• Andere Feuchtgebiete: Alle natürlich vorkommenden Feuchtgebiete, in denen die natürlichen hydrologischen Verhältnisse mindestens eine der folgenden Bedingungen verursachen: Die Böden sind den größten Teil des Jahres wassergesättigt und/oder das Land wird periodisch oder dauerhaft von seichtem Wasser überschwemmt, u. a. Auen und an Teiche, Bäche oder das Meer angrenzende Feuchtgebiete.
Im Sinne dieses Standards gelten die folgenden Gebiete nicht als natürliche aquatische Ökosysteme:
• Gebiete, die durch menschliches Eingreifen saisonal oder ganzjährig feucht sind (wie Vorfluter, Bewässerungsteiche, Stauseen, Abwasserteiche, Aquakulturteiche, Reisfelder oder Kiesgruben), sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Feuchtgebiet nicht von Menschen als Feuchtbiotop errichtet wurde.
sind:
„TABLE“
Die AbwasserparameterDie Parameter der Rainforest Alliance für das Einleiten von Abwasser in aquatische Ökosysteme sind: "TABLE" Die Abwasserparameter der Rainforest Alliance für die Bewässerung sind: "TABLE" der Rainforest Alliance für die Bewässerung sind:
„TABLE“
Kommerziell hergestellte, meist synthetische chemische Verbindungen, die in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden, wie DüngemittelJedes organische oder anorganische Material natürlichen oder synthetischen Ursprungs (mit Ausnahme von Kalkelementen), das einem Boden zur Verabreichung von einem oder mehreren wachstumsfördernden Pflanzennährstoff(en) hinzugefügt wird.
• Mineraldünger: Ein Düngemittel, in dem Kohlenstoff kein wesentlicher Bestandteil der chemischen Grundstruktur ist. Düngemittel, bei dem die angegebenen Nährstoffe die Form von anorganischen Salzen haben, die durch Extraktion und/oder physikalische und/oder chemische industrielle Verfahren gewonnen werden, wie Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat und Kaliumchlorid.
• Organisches Düngemittel: Nebenprodukt aus der Verarbeitung von tierischen oder pflanzlichen Substanzen, die genügend Pflanzennährstoffe enthalten, um als Dünger dienen zu können, wie Kompost, Mist, Torf und Gülle.
, PflanzenschutzmittelAlle Stoffe oder Stoffgemische aus chemischen oder biologischen Bestandteilen, die zur Abwehr, Vernichtung oder Bekämpfung von Schädlingen dienen, einschließlich unerwünschter Pflanzen- oder Tierarten, die bei der Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder Vermarktung von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen Schaden verursachen oder diese Verfahren anderweitig stören. Der Begriff umfasst Stoffe, die zur Verwendung als Entlaubungsmittel, Trockenmittel, zur Ausdünnung von Früchten oder zur Verhinderung des vorzeitigen Abfalls von Früchten bestimmt sind. Pflanzenschutzmittel werden auch bei Nutzpflanzen vor oder nach der Ernte eingesetzt, um die Ware vor dem Verderben während der Lagerung und des Transports zu schützen., Wachstumsregulatoren oder Bodenverbesserer.
Die Kombination von Bäumen und Sträuchern, Nutzpflanzen und Vieh in Systemen, welche Nahrung produzieren, Biodiversität fördern, gesunde Böden schaffen, Wasserverfügbarkeit sichern und Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden.
Die Arbeit wird auf Grundlage des erzielten Arbeitsergebnisses und nicht nach der aufgewendeten Arbeitszeit bemessen.
Jede Organisation mit Bezug zu dem zertifizierten Produkt, von Produktion bis zum endgültigen Verkauf.
Nationale und ratifizierte internationale Gesetze, die in einem bestimmten Kontext oder einer bestimmten Situation gelten. Nationale Gesetze umfassen die Gesetze und Vorschriften aller Gerichtsbarkeiten innerhalb einer Nation (lokal, regional und national). Internationale Gesetze, denen Nationen beigetreten sind, werden ebenfalls als anwendbares RechtNationale und ratifizierte internationale Gesetze, die in einem bestimmten Kontext oder einer bestimmten Situation gelten. Nationale Gesetze umfassen die Gesetze und Vorschriften aller Gerichtsbarkeiten innerhalb einer Nation (lokal, regional und national). Internationale Gesetze, denen Nationen beigetreten sind, werden ebenfalls als anwendbares Recht betrachtet. betrachtet.
Fließ- und Stillgewässer und andere Feuchtgebiete, worunter:
- Fließ- und Stillgewässer: Alle natürlich vorkommenden Bäche, Flüsse, Weiher, Teiche, Seen und Lagunen sowie saisonale Flüsse, die in den meisten Jahren mindestens zwei Monate lang kontinuierlich oder saisonal fließen und mindestens 1 Meter breit sind. Bäche und Flüsse, die durch Sedimentation, verschmutzte Abflüsse, Ufererosion, Wärmebelastung oder weniger als 1 Meter hohe Stauanlagen verändert wurden, gelten immer noch als natürliche aquatische ÖkosystemeFließ- und Stillgewässer und andere Feuchtgebiete, worunter:
• Fließ- und Stillgewässer: Alle natürlich vorkommenden Bäche, Flüsse, Weiher, Teiche, Seen und Lagunen sowie saisonale Flüsse, die in den meisten Jahren mindestens zwei Monate lang kontinuierlich oder saisonal fließen und mindestens 1 Meter breit sind. Bäche und Flüsse, die durch Sedimentation, verschmutzte Abflüsse, Ufererosion, Wärmebelastung oder weniger als 1 Meter hohe Stauanlagen verändert wurden, gelten immer noch als natürliche aquatische Ökosysteme. Künstliche Teiche, Klärteiche und Bewässerungsteiche gelten nicht als natürliche aquatische Ökosysteme, sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Gewässer nicht als Lebensraum für Fische oder Wildtiere errichtet wurde.
• Andere Feuchtgebiete: Alle natürlich vorkommenden Feuchtgebiete, in denen die natürlichen hydrologischen Verhältnisse mindestens eine der folgenden Bedingungen verursachen: Die Böden sind den größten Teil des Jahres wassergesättigt und/oder das Land wird periodisch oder dauerhaft von seichtem Wasser überschwemmt, u. a. Auen und an Teiche, Bäche oder das Meer angrenzende Feuchtgebiete.
Im Sinne dieses Standards gelten die folgenden Gebiete nicht als natürliche aquatische Ökosysteme:
• Gebiete, die durch menschliches Eingreifen saisonal oder ganzjährig feucht sind (wie Vorfluter, Bewässerungsteiche, Stauseen, Abwasserteiche, Aquakulturteiche, Reisfelder oder Kiesgruben), sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Feuchtgebiet nicht von Menschen als Feuchtbiotop errichtet wurde.
. Künstliche Teiche, Klärteiche und Bewässerungsteiche gelten nicht als natürliche aquatische Ökosysteme, sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Gewässer nicht als Lebensraum für Fische oder Wildtiere errichtet wurde. - Andere Feuchtgebiete: Alle natürlich vorkommenden Feuchtgebiete, in denen die natürlichen hydrologischen Verhältnisse mindestens eine der folgenden Bedingungen verursachen: Die Böden sind den größten Teil des Jahres wassergesättigt und/oder das Land wird periodisch oder dauerhaft von seichtem Wasser überschwemmt, u. a. Auen und an Teiche, Bäche oder das Meer angrenzende Feuchtgebiete.
- Gebiete, die durch menschliches Eingreifen saisonal oder ganzjährig feucht sind (wie Vorfluter, Bewässerungsteiche, Stauseen, Abwasserteiche, Aquakulturteiche, Reisfelder oder Kiesgruben), sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Feuchtgebiet nicht von Menschen als Feuchtbiotop errichtet wurde.
Fließ- und Stillgewässer und andere Feuchtgebiete, worunter:
- Fließ- und Stillgewässer: Alle natürlich vorkommenden Bäche, Flüsse, Weiher, Teiche, Seen und Lagunen sowie saisonale Flüsse, die in den meisten Jahren mindestens zwei Monate lang kontinuierlich oder saisonal fließen und mindestens 1 Meter breit sind. Bäche und Flüsse, die durch Sedimentation, verschmutzte Abflüsse, Ufererosion, Wärmebelastung oder weniger als 1 Meter hohe Stauanlagen verändert wurden, gelten immer noch als natürliche aquatische Ökosysteme. Künstliche Teiche, Klärteiche und Bewässerungsteiche gelten nicht als natürliche aquatische Ökosysteme, sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Gewässer nicht als Lebensraum für Fische oder Wildtiere errichtet wurde.
- Andere Feuchtgebiete: Alle natürlich vorkommenden Feuchtgebiete, in denen die natürlichen hydrologischen Verhältnisse mindestens eine der folgenden Bedingungen verursachen: Die Böden sind den größten Teil des Jahres wassergesättigt und/oder das Land wird periodisch oder dauerhaft von seichtem Wasser überschwemmt, u. a. Auen und an Teiche, Bäche oder das Meer angrenzende Feuchtgebiete.
- Gebiete, die durch menschliches Eingreifen saisonal oder ganzjährig feucht sind (wie Vorfluter, Bewässerungsteiche, Stauseen, Abwasserteiche, Aquakulturteiche, Reisfelder oder Kiesgruben), sofern a) das jeweilige Gewässer nicht von einer gefährdeten Art besiedelt wurde, und/oder b) das jeweilige Feuchtgebiet nicht von Menschen als Feuchtbiotop errichtet wurde.
Jede freiwillige, unabhängige Organisation von ArbeiterInnen zur Förderung und Verteidigung ihrer Rechte und Interessen. 1
Eine Person, die nach nationalem Recht oder gemäß Unternehmenspraxis in dieser Funktion anerkannt ist, wie:
- ein(e) GewerkschaftsvertreterIn, d. h. eine von den Gewerkschaften oder von den Mitgliedern dieser Gewerkschaften benannte oder gewählte VertreterIn;
- ein(e) gewählte(r) VertreterIn, d. h. ein(e) VertreterIn, der bzw. die von den ArbeitnehmerInnen des Unternehmens gemäß den Bestimmungen der nationalen Gesetze oder Verordnungen oder der Tarifverträge frei gewählt wird und dessen bzw. deren Funktion keine Tätigkeiten umfasst, die in dem betreffenden Land als ausschließliches Vorrecht der Gewerkschaften gelten 2
Gesetze, Vorschriften, Regeln, Prinzipien und Verfahren, die die Sicherheit, das Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten betreffen, um alle Unfälle oder Verletzungen am Arbeitsplatz oder in der öffentlichen Umgebung zu verhindern.
Andere Bezeichnungen sind „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ sowie „außerberuflicher Arbeits- und GesundheitsschutzGesetze, Vorschriften, Regeln, Prinzipien und Verfahren, die die Sicherheit, das Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten betreffen, um alle Unfälle oder Verletzungen am Arbeitsplatz oder in der öffentlichen Umgebung zu verhindern. Andere Bezeichnungen sind „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ sowie „außerberuflicher Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Sicherheit von Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Arbeit“. für die Sicherheit von Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Arbeit“.
Maßnahmen rund um Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, die der Optimierung des Arbeitsplatzes von Beschäftigten und anderen Interessengruppen dienen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Primärprävention von Gefahren. ArbeitsschutzmaßnahmenMaßnahmen rund um Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, die der Optimierung des Arbeitsplatzes von Beschäftigten und anderen Interessengruppen dienen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Primärprävention von Gefahren. Arbeitsschutzmaßnahmen können Gesetze, Normen, Programme und Freiwilligenprogramme umfassen. können Gesetze, Normen, Programme und Freiwilligenprogramme umfassen.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der BetriebsleitungDer Begriff „Betriebsleitung“ bezieht sich auf VertreterInnen der Betriebsleitung oder Verwaltung, welche alle Kriterien umsetzen können, die ein hohes Maß an Fachwissen und Planungsfähigkeit erfordern. Die Einhaltung der Anforderungen wird von der Betriebsleitung oder ihren technischen VertreterInnen sichergestellt und gilt sowohl für Betriebe mit Einzelzertifikat als auch für Betriebe mit mehreren Zertifikaten unter einem Eigentümer bzw. einer Eigentümerin. oder Verwaltung der KooperativeEin Zusammenschluss organisierter ErzeugerInnen, die gemeinsam unter dem Rainforest Alliance Standard Zertifizierungsprotokoll zertifiziert sind und ein gemeinsames internes Managementsystem (IMS) haben. Die Kooperative der organisierten ErzeugerInnen kann in einem Verband oder einer Genossenschaft organisiert sein oder von einem Akteur der Lieferkette (z. B. ExporteurInnen) oder einer anderen Einheit verwaltet werden. und Beschäftigten, die die Stellenbeschreibung, die Arbeitszeit, den Lohnsatz, die Überstundenregelung, Leistungen und Abzüge, den bezahlten Jahresurlaub, den Schutz vor Lohnausfall bei Krankheit, Invalidität oder Unfall sowie die Kündigungsfrist rund um eine Vertragsauflösung enthält
Ein Managementsystem, mithilfe dessen ZertifikatsinhaberInnen Risiken von KinderarbeitArbeit, die Kinder ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt, und die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist, worunter Arbeiten, die die schulische Ausbildung von Kindern behindern, indem sie ihnen den Zugang zum Schulbesuch nehmen oder sie zum vorzeitigen Verlassen der Schule zwingen, sowie Arbeiten, die von ihnen verlangen, den Schulbesuch mit übermäßig langer und schwerer Arbeit zu verbinden. Dazu gehören:
• Zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit 16 zählen alle Formen der Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken wie der Verkauf von und Handel mit Kindern, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern zum Einsatz in bewaffneten Konflikten; das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen; das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu anderen unerlaubten Tätigkeiten.
• Gefährliche Arbeit: Zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören auch gefährliche Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Dazu zählen unter anderem das Tragen schwerer Lasten oder die Arbeit an gefährlichen Orten, in ungesunden Situationen, die Nachtarbeit, die Arbeit mit Gefahrstoffen oder gefährlichen Geräten, die Arbeit über lange Stunden oder das Arbeiten in der Höhe. Die Unterzeichnerstaaten des IAO-Übereinkommens Nr. 182 haben verpflichtend eine nationale Liste von Aufgaben zu erstellen, die als gefährlich für Kinder gelten.
• Minderjährigenarbeit: Arbeit, die von Kindern unter 15 Jahren für den landwirtschaftlichen Betrieb, die Kooperative oder Mitglieder der Kooperative verrichtet wird, die ihre schulische Ausbildung stört, 14 Stunden pro Woche überschreitet oder nicht als „leichte Arbeit oder Familienarbeit“ gilt. Hat das nationale Recht das Mindestarbeitsalter auf 14 Jahre (oder ein höheres Alter als 15 Jahre) festgelegt, gilt dieses Alter. Hat das nationale Recht das Mindestarbeitsalter auf ein höheres Alter als 15 Jahre festgelegt, gilt das nationale Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung. 17
•, ZwangsarbeitJede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die die betreffende Person sich nicht freiwillig angeboten hat. Eine Person wird als ZwangsarbeiterIn eingestuft, wenn sie unfreiwillig (d. h. ohne die freie Zustimmung nach Inkenntnissetzung) eine Arbeit verrichtet und diese durch Drohungen, Strafen oder irgendeine Form von Zwang erzwungen wird. Formen von Unfreiwilligkeit umfassen u. a.:
• Einstellung infolge einer Transaktion wie Sklaverei oder Leibeigenschaft;
• Staatlich auferlegte Arbeit, z. B. durch das Militär, die nicht den in IAO-Übereinkommen Nr. 29 vorgesehenen Ausnahmen entspricht;
• Unfreiwillige Gefängnisarbeit ;
• Unbezahlte oder extrem unterbezahlte Arbeit;
• Änderungen der Arbeitsbedingungen (ArbeitgeberIn, Löhne, Stunden, Art der Arbeit, Bedingungen/Gefahren/Expositionen, Zeitraum) ohne Zustimmung der Beschäftigten ;
• Erniedrigende Arbeits- oder Lebensbedingungen, auferlegt von ArbeitgeberInnen oder PersonalvermittlerInnen;
• Unfreiwillige und übermäßige Überstunden;
• Eingeschränkte Freiheit zur Auflösung des Arbeitsvertrags oder der Vereinbarung.
Formen von Nötigung umfassen u. a.:;
• Körperliche oder sexuelle Gewalt;
• Physische Gefangenschaft;
• Eingeschränkte Bewegungsfreiheit oder Kommunikation;
• Geldstrafen oder andere finanzielle Sanktionen;
• Entzug von Nahrung, Wasser, Sanitäreinrichtungen, Schlaf oder anderen Grundbedürfnissen;
• Isolation;
• Erzwungener Konsum von Drogen oder Alkohol;
• Schuldknechtschaft oder Manipulation von Schulden, einschließlich der Manipulation von Vorschüssen und Darlehen
• Geldeinlagen, Finanz- oder Lombardgarantien oder persönliche Gegenstände als Bedingung für eine Beschäftigung;
• Einbehaltung oder verzögerte Auszahlung von Löhnen oder anderen Leistungen;
• Zurückhaltung von Ausweisdokumenten oder anderen wichtigen Dokumenten ohne die Zustimmung der Beschäftigten und/oder ohne den Beschäftigten einen leichten Zugang zu diesen Dokumenten zu ermöglichen;
• Drohung mit Entlassung, Abschiebung, rechtlichen Schritten oder Meldung an Behörden.
, DiskriminierungJede Unterscheidung, Ausgrenzung oder Bevorzugung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sozialem Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft und anderer Faktoren, die zu einer Aufhebung oder Beeinträchtigung der Chancengleichheit oder Gleichbehandlung in Bezug auf Beschäftigung oder Beruf führt. 5 Diskriminierende Praktiken umfassen u. a. ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, ungleichen Zugang zu besser bezahlten Arbeitsplätzen und Führungspositionen, verpflichtende Schwangerschaftstests während des Einstellungsverfahrens oder zu jedem anderen Zeitpunkt im Arbeitsprozess. sowie Gewalt und Belästigung am ArbeitsplatzDer Begriff „Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt bezieht sich auf verschiedene inakzeptable Verhaltensweisen und Praktiken oder die Androhung solcher Verhaltensweisen und Praktiken, die einmalig oder wiederholt auftreten und auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen oder (wahrscheinlich) zu physischem, psychischem, sexuellem oder wirtschaftlichem Schaden führen werden. Dies umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung. Der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“ bezeichnet Gewalt und Belästigung, die sich gegen Personen aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet oder Personen eines bestimmten biologischen oder sozialen Geschlechts unverhältnismäßig stark betrifft. Dies umfasst auch sexuelle Belästigung. 10 ermitteln, eindämmen und überwachen und auftretende Fälle beheben können. Der Ansatz ermutigt ZertifikatsinhaberInnen zum nachhaltigen Kapazitätsaufbau um diese Probleme (im Laufe der Zeit) zu beseitigen.
Arten, die durch nationale Gesetze oder Klassifizierungssysteme als bedroht oder gefährdet bezeichnet werden und/oder auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN als vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet eingestuft werden und/oder in den Anhängen I, II oder III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt sind.
Eine Person, die gegen einen Geldbetrag Arbeit verrichtet. Der Begriff „ArbeiterIn“ umfasst alle Arten von arbeitenden Personen, unabhängig von ihrem vertraglichen Status, wie Festangestellte, ZeitarbeiterInnen, SaisonkräfteSiehe ZeitarbeiterInnen, WanderarbeiterInnen, Familienarbeitskräfte, AkkordarbeiterInnen, dokumentierte und undokumentierte ArbeiterInnen, sowie über Leihabreitsfirmen eingestellte Personen, Personen in Schulungen, MitarbeiterInnen der Leitung der KooperativeDie Rechtspersönlichkeit, die den Zertifizierungsvertrag mit der von der Rainforest Alliance akkreditierten Zertifizierungsstelle unterzeichnet und die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung des internen Managementsystems der Kooperative und der Managementsysteme aller Mitgliedsbetriebe übernimmt. Die Leitung der Kooperative hat dafür zu sorgen, dass die Mitgliedsbetriebe den Standard einhalten., einschließlich PraktikantInnen und Auszubildende, sowie Personen, die sich aufgrund von Krankheit, Elternurlaub, Urlaub, Ausbildung oder Arbeitskonflikten vorübergehend nicht an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Unternehmen befinden, an oder in dem sie vor Kurzem noch gearbeitet haben. 3
Eine BeschwerdeEine Beschwerde ist eine Beanstandung von oder ein Bedenken gegenüber den Handlungen einer anderen Person oder Organisation oder in Bezug auf deren Regeln und Richtlinien, die sich negativ auf eine andere Person ausgewirkt haben. ist eine Beanstandung von oder ein Bedenken gegenüber den Handlungen einer anderen Person oder Organisation oder in Bezug auf deren Regeln und Richtlinien, die sich negativ auf eine andere Person ausgewirkt haben.